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1 B 361/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-09-08, 1 B 361/20
1 B 361/20Tribunale amministrativo8 set 2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-08
Aktenzeichen: 1 B 361/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0908.1B361.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, welche diese jeweils selbst tragen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf die Wertstufe bis 13.000,00 Euro festgesetzt.
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