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10 D 1/18.NE•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-09-07, 10 D 1/18.NE
10 D 1/18.NETribunale amministrativo7 set 2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-07
Aktenzeichen: 10 D 1/18.NE
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0907.10D1.18NE.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 von Hundert des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 von Hundert des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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