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6 B 925/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-07-24, 6 B 925/20
6 B 925/20Tribunale amministrativo24 lug 2020
Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung des Abbruchs eines sog. „Sabbatjahrs“ wegen pandemiebedingter Einschränkungen bei der persönlichen Lebensführung.
Entscheidungsdatum: 2020-07-24
Aktenzeichen: 6 B 925/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0724.6B925.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung des Abbruchs eines sog. „Sabbatjahrs“ wegen pandemiebedingter Einschränkungen bei der persönlichen Lebensführung.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen jeweils auf die Wertstufe bis 40.000 Euro festgesetzt.
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