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7 B 803/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-07-23, 7 B 803/20
7 B 803/20Tribunale amministrativo23 lug 2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-23
Aktenzeichen: 7 B 803/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0723.7B803.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.
Der Wert des Streitgegenstands wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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