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4 A 1094/20.A•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-07-21, 4 A 1094/20.A
4 A 1094/20.ATribunale amministrativo21 lug 2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-21
Aktenzeichen: 4 A 1094/20.A
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0721.4A1094.20A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das zweitinstanzliche Verfahren unter Beiordnung der Rechtsanwaltskanzlei X. & E. aus N. wird abgelehnt.
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 10.2.2020 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Minden wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
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