Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-07-21, 18 B 746/19

18 B 746/19Tribunale amministrativo21 lug 2020

Regest

1. Die einer Duldung als Nebenbestimmung beigefügte Beschäfti-gungserlaubnis ist eine Nebenbestimmung im weiteren Sinne und nicht eine solche nach § 36 VwVfG NRW. 2. Zur Geltungsdauer einer auf der Grundlage von § 4 Abs. 2 Satz 3 AufenthG a.F. erteilten Beschäftigungserlaubnis.

Testo completo

Oberverwaltungsgericht NRW — 18 B 746/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-07-21

Aktenzeichen: 18 B 746/19

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0721.18B746.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Senat

Normen: AufenthG § 4 Abs. 2 Satz 3; AufenthG § 60a Abs. 2 Satz 4; VwVfG § 36

Leitsätze

  1. Die einer Duldung als Nebenbestimmung beigefügte Beschäfti-gungserlaubnis ist eine Nebenbestimmung im weiteren Sinne und nicht eine solche nach § 36 VwVfG NRW.

  2. Zur Geltungsdauer einer auf der Grundlage von § 4 Abs. 2 Satz 3 AufenthG a.F. erteilten Beschäftigungserlaubnis.

Tenor

Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung der Rechtsanwaltssozietät Verhoeven & Partner wird abgelehnt.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 1.250 Euro festgesetzt.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.