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7 B 577/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-07-09, 7 B 577/20
7 B 577/20Tribunale amministrativo9 lug 2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-09
Aktenzeichen: 7 B 577/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0709.7B577.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,00 € festgesetzt.
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