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11 A 644/18•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-06-29, 11 A 644/18
11 A 644/18Tribunale amministrativo29 giu 2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-29
Aktenzeichen: 11 A 644/18
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0629.11A644.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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