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3d A 1940/19.O•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-06-25, 3d A 1940/19.O
3d A 1940/19.OTribunale amministrativo25 giu 2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-25
Aktenzeichen: 3d A 1940/19.O
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0625.3D.A1940.19O.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Disziplinarsenat
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsver-fahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig voll- streckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Voll-streckung Sicherheit in Höhe von 110 % des je-weils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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