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4 A 1616/17•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-06-17, 4 A 1616/17
4 A 1616/17Tribunale amministrativo17 giu 2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-17
Aktenzeichen: 4 A 1616/17
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0617.4A1616.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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