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2 B 417/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-06-04, 2 B 417/20
2 B 417/20Tribunale amministrativo4 giu 2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-04
Aktenzeichen: 2 B 417/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0604.2B417.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Die Beschwerden werden zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin und die Beigeladene tragen die im Beschwerdeverfahren entstandenen Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers zu je ½. Im Übrigen findet ein Kostenausgleich nicht statt.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,-- Euro festgesetzt
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