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1 B 344/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-06-02, 1 B 344/20
1 B 344/20Tribunale amministrativo2 giu 2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-02
Aktenzeichen: 1 B 344/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0602.1B344.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 21.079,24 Euro festgesetzt.
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