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7 B 463/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-05-29, 7 B 463/20
7 B 463/20Tribunale amministrativo29 mag 2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-29
Aktenzeichen: 7 B 463/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0529.7B463.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Wert des Streitgegenstands wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
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