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1 B 1495/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-05-13, 1 B 1495/19
1 B 1495/19Tribunale amministrativo13 mag 2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-13
Aktenzeichen: 1 B 1495/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0513.1B1495.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwa entstandener außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, welche diese selbst trägt.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf die Wertstufe bis 16.000,00 Euro festgesetzt.
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