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1 E 77/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-05-12, 1 E 77/20
1 E 77/20Tribunale amministrativo12 mag 2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-12
Aktenzeichen: 1 E 77/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0512.1E77.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Der Streitwert wird in Abänderung des angefochtenen Beschlusses für das erstinstanzliche Verfahren auf 1.544,10 € festgesetzt; die darüber hinausgehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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