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10 A 515/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-05-06, 10 A 515/20
10 A 515/20Tribunale amministrativo6 mag 2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-06
Aktenzeichen: 10 A 515/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0506.10A515.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 50.000,00 Euro festgesetzt.
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