progetti
10 B 503/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-05-04, 10 B 503/20
10 B 503/20Tribunale amministrativo4 mag 2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-04
Aktenzeichen: 10 B 503/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0504.10B503.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 EUR festgesetzt.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.