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10 B 312/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-03-30, 10 B 312/20
10 B 312/20Tribunale amministrativo30 mar 2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-30
Aktenzeichen: 10 B 312/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0330.10B312.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
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