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10 B 305/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-03-10, 10 B 305/20
10 B 305/20Tribunale amministrativo10 mar 2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-10
Aktenzeichen: 10 B 305/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0310.10B305.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.
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