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1 B 503/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-02-28, 1 B 503/19
1 B 503/19Tribunale amministrativo28 feb 2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-28
Aktenzeichen: 1 B 503/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0228.1B503.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese jeweils selbst tragen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 11.440,64 Euro festgesetzt.
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