Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-02-20, 15 A 734/19

15 A 734/19Tribunale amministrativo20 feb 2020

Regest

Ein bestandskräftiger Beitragsbescheid ist nicht allein deswegen zurückzunehmen, weil er unter Verstoß gegen das Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit ergangen ist.

Testo completo

Oberverwaltungsgericht NRW — 15 A 734/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-02-20

Aktenzeichen: 15 A 734/19

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0220.15A734.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Senat

Normen: AO § 130 Abs. 1

Leitsätze

Ein bestandskräftiger Beitragsbescheid ist nicht allein deswegen zurückzunehmen, weil er unter Verstoß gegen das Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit ergangen ist.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 4.559,45 € festgesetzt.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.