progetti
15 B 1533/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-02-07, 15 B 1533/19
15 B 1533/19Tribunale amministrativo7 feb 2020
Weder aus § 8 Abs. 2 GO NRW noch aus § 8 Abs. 1 GO NRW kann ein individueller Anspruch auf den Betrieb einer bestimmten öffentlichen Einrichtung (hier: Trauerhalle) abgeleitet werden.
Entscheidungsdatum: 2020-02-07
Aktenzeichen: 15 B 1533/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0207.15B1533.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Senat
Normen: GO NRW §8; BestG NRW §1
Weder aus § 8 Abs. 2 GO NRW noch aus § 8 Abs. 1 GO NRW kann ein individueller Anspruch auf den Betrieb einer bestimmten öffentlichen Einrichtung (hier: Trauerhalle) abgeleitet werden.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2500,-- € festgesetzt.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.