progetti
10 B 1530/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-01-13, 10 B 1530/19
10 B 1530/19Tribunale amministrativo13 gen 2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-13
Aktenzeichen: 10 B 1530/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0113.10B1530.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.