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7 A 4751/18•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-01-06, 7 A 4751/18
7 A 4751/18Tribunale amministrativo6 gen 2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-06
Aktenzeichen: 7 A 4751/18
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0106.7A4751.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Kläger tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 7.500 Euro festgesetzt.
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