Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-01-06, 10 D 11/18.NE

10 D 11/18.NETribunale amministrativo6 gen 2020

Testo completo

Oberverwaltungsgericht NRW — 10 D 11/18.NE — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-01-06

Aktenzeichen: 10 D 11/18.NE

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0106.10D11.18NE.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 von Hundert des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 von Hundert des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.