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24 U 51/25•Oberlandesgericht Köln, 2025-09-18, 24 U 51/25
Entscheidungsdatum: 2025-09-18
Aktenzeichen: 24 U 51/25
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2025:0918.24U51.25.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 30.04.2025 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 2 O 377/24 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und Ziffer 6. des Urteilstenors wie folgt neu gefasst:
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet
Die Revision wird nicht zugelassen.
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