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15 UKl 2/25•Oberlandesgericht Köln, 2025-05-23, 15 UKl 2/25
15 UKl 2/25Tribunale superiore23 mag 2025
Zur Zulässigkeit der vom Betreiber eines sozialen Netzwerks angekündigten Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die Nutzer des Netzwerks auf der entsprechenden Plattform veröffentlicht haben, zum Zwecke der Entwicklung und Verbesserung von Systemen künstlicher Intelligenz (hier: summarische Prüfung im Eilverfahren).
Entscheidungsdatum: 2025-05-23
Aktenzeichen: 15 UKl 2/25
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2025:0523.15UKL2.25.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: DMA Art. 5 Abs. 2 DSGVO Art. 6 Abs. 1; Art. 9
Zur Zulässigkeit der vom Betreiber eines sozialen Netzwerks angekündigten Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die Nutzer des Netzwerks auf der entsprechenden Plattform veröffentlicht haben, zum Zwecke der Entwicklung und Verbesserung von Systemen künstlicher Intelligenz (hier: summarische Prüfung im Eilverfahren).
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Verfügungskläger.
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