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11 W 13/25•Oberlandesgericht Köln, 2025-05-20, 11 W 13/25
11 W 13/25Tribunale superiore20 mag 2025
Das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde ist gegen die Zurückweisung vonErgänzungsfragen zu einem im selbstständigen Beweisverfahren eingeholtenschriftlichen Sachverständigengutachten statthaft.
Entscheidungsdatum: 2025-05-20
Aktenzeichen: 11 W 13/25
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2025:0520.11W13.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde ist gegen die Zurückweisung vonErgänzungsfragen zu einem im selbstständigen Beweisverfahren eingeholtenschriftlichen Sachverständigengutachten statthaft.
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Landgerichts Bonn vom 16.04.2025 in der Fassung des Teilabhilfebeschlusses vom 02.05.2025 – 20 OH 8/23 – teilweise abgeändert.
Der Sachverständige soll sich mit den Einwendungen der Antragsteller im Schriftsatz vom 24.02.2025, Bl. 391 ff. LGA, unter Ziffer I. 1. d insgesamt auseinandersetzen und die geforderten Feststellungen treffen.
Die weitergehende sofortige Beschwerde der Antragsteller wird als unzulässig verworfen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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