Oberlandesgericht Köln, 2025-03-31, 19 U 126/23

19 U 126/23Tribunale superiore31 mar 2025

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 19 U 126/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-03-31

Aktenzeichen: 19 U 126/23

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2025:0331.19U126.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels das Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn vom 25.10.2023 (Az. 30 O 2/23) teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 77.998,17 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent für den Zeitraum vom 30.06.2022 bis zum 01.02.2023 und in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 02.02.2023 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 89 % und die Beklagte zu 11 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien bleibt es nachgelassen, die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die jeweils andere Partei Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 693.030,28 € festgesetzt.

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