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4 U 133/23•Oberlandesgericht Köln, 2024-10-29, 4 U 133/23
Entscheidungsdatum: 2024-10-29
Aktenzeichen: 4 U 133/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:1029.4U133.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 2. Juni 2023 verkündete Teilanerkenntis- und Endurteil der Einzelrichterin der 37. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 37 O 12/22 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 440,16 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.Dezember 2021 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an den Beklagten 1.653,68 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07. September 2023 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen der Kläger zu 59 % und der Beklagte zu 41 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 55 % und der Beklagte zu 45 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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