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20 U 90/24•Oberlandesgericht Köln, 2024-09-06, 20 U 90/24
Entscheidungsdatum: 2024-09-06
Aktenzeichen: 20 U 90/24
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0906.20U90.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20.03.2024 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 23 O 212/18 – unter Zurückweisung der Anschlussberufung des Klägers teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt der Kläger.
Dieses Urteil und das erstinstanzliche Urteil – letzteres soweit nicht abgeändert – sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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