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19 Sch 24/23•Oberlandesgericht Köln, 2024-09-06, 19 Sch 24/23
19 Sch 24/23Tribunale superiore6 set 2024
Entscheidungsdatum: 2024-09-06
Aktenzeichen: 19 Sch 24/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0906.19SCH24.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Der Antragsgegner wird verurteilt, an die Antragstellerin 187.467,91 € (Hauptforderung in Höhe von 171.163,25 €, Zinsen in Höhe von 8.558,16 €, Kosten in Höhe von 30,26 €, die die Antragstellerin im Zusammenhang mit der Zustellung der gerichtlichen Korrespondenz per Kurierdienst entstanden sind, und die Schiedsgerichtsgebühr in Höhe von 7.716,24 €) zu zahlen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner; mit Ausnahme der Mehrkosten, die für die Anrufung des unzuständigen Gerichts angefallen sind. Diese trägt die Antragstellerin.
Der Beschluss ist vorläufig volltreckbar.
Der Gegenstandswert wird auf 187.467,91 € festgesetzt.
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