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5 U 116/23•Oberlandesgericht Köln, 2024-06-03, 5 U 116/23
Entscheidungsdatum: 2024-06-03
Aktenzeichen: 5 U 116/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0603.5U116.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 31.08.2023 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – Az. 11 O 241/19 – wird als unzulässig verworfen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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