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7 U 57/23•Oberlandesgericht Köln, 2024-03-08, 7 U 57/23
Entscheidungsdatum: 2024-03-08
Aktenzeichen: 7 U 57/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0308.7U57.23.00
Dokumenttyp: Hinweisbeschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
In dem Rechtsstreit
wird darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, den Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung in die am 5. Juli 2023 abgelaufene Berufungsbegründungsfrist zurückzuweisen und seine Berufung gemäß § 522 Abs. 1 S. 1 ZPO durch Beschluss als unzulässig zu verwerfen. Es besteht Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Stellung zu nehmen.
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