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2 Ws 70/24•Oberlandesgericht Köln, 2024-02-14, 2 Ws 70/24
Entscheidungsdatum: 2024-02-14
Aktenzeichen: 2 Ws 70/24
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0214.2WS70.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Die Beschwerde des Angeklagten wird als unbegründet verworfen.
Der Angeklagte trägt die Kosten seines Rechtsmittels und die der Nebenklägerin dadurch entstandenen Kosten.
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