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16 U 13/23•Oberlandesgericht Köln, 2023-11-27, 16 U 13/23
Entscheidungsdatum: 2023-11-27
Aktenzeichen: 16 U 13/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:1127.16U13.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 23.12.2022 – 7 O 302/21 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Kläger.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 32.692,83 € festgesetzt.
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