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2 Ws 654/22•Oberlandesgericht Köln, 2023-08-01, 2 Ws 654/22
2 Ws 654/22Tribunale superiore1 ago 2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-01
Aktenzeichen: 2 Ws 654/22
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0801.2WS654.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Der Beschluss des Landgerichts Aachen vom 19.07.2022 wird aufgehoben, soweit dem Beschwerdeführer eine Entschädigung für den in der Zeit vom 17.02.2021 bis zum 26.05.2021 erlittenen Freiheitsentzug versagt worden ist; der Beschwerdeführer ist auch für diesem Zeitraum zu entschädigen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Beschwerdeführer hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
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