Oberlandesgericht Köln, 2023-07-03, 14 UF 42/23

14 UF 42/23Tribunale superiore3 lug 2023

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 14 UF 42/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-07-03

Aktenzeichen: 14 UF 42/23

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0703.14UF42.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Zivilsenat - Familiensenat

Tenor

  1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 23.12.2022 wird der Be-

schluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Bergisch Gladbach vom

18.11.2022 (26b F 24/22) teilweise abgeändert und zur Klarstellung ins-

gesamt wie folgt neu gefasst:

Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, dem Antragsteller halb-

jährlich spätestens am Freitag der der Zeugnisausgabe nachfol-

genden Kalenderwoche Folgendes zu übersenden:

• das jeweils aktuelle Halbjahreszeugnis bzw. nach Beendigung der

Schule zusätzlich Belege über den aktuellen Stand der Ausbil-

dung,

• ein aktuelles Passfoto oder ein vergleichbares Foto in Halbpor-

traitform (Oberkörper/Kopf frontal) von N.,

eine Auflistung der erfolgten Arztbesuche unter Benennung der

aufgesuchten Ärzte inkl. deren Kontaktdaten unter Angabe des

Besuchsgrundes,

• einen zusammenhängen, nicht sich in Stichpunkten erschöpfen-

den Bericht über die aktuellen Freizeitaktivitäten (Sport, Compu-

terspiele, sonstiges Freizeitverhalten, Art der Treffen mit Freunden

ohne deren Namensnennung) und die erfolgten Urlaube (Land

und Region),

einen zusammenhängenden, nicht in Stichpunkten verfassten Be-

richt über sonstige relevante Umstände, die von erheblicher Be-

deutung im Sinne des § 1628 BGB sind.

  1. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens tragen die beteiligten Kin-

deseltern je zur Hälfte. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

  1. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.000,00 € fest-

gesetzt.

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