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15 U 5/23•Oberlandesgericht Köln, 2023-06-15, 15 U 5/23
Entscheidungsdatum: 2023-06-15
Aktenzeichen: 15 U 5/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0615.15U5.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 14. Dezember 2022 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - 12 O 165/21 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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