Oberlandesgericht Köln, 2023-05-08, 19 Sch 34/22

19 Sch 34/22Tribunale superiore8 mag 2023

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 19 Sch 34/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-05-08

Aktenzeichen: 19 Sch 34/22

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0508.19SCH34.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin, den Schiedsspruch der Schiedsrichter B. und U. vom 10.12.N02 (Bezeichnung [N02] F. No. N01), durch den die Antragsgegnerin verurteilt worden ist, an die AntragstellerinI) EUR 1.335.000,00 zurückzuzahlen,II) Schadensersatz in Höhe von EUR 222.500,00 zu leisten undIII) Notargebühren in Höhe von RMB 20.000,00 zu erstatten sowieIV) Schiedsverfahrensgebühren in Höhe von RMB 420.062,40 an sie zu erstatten, für vollstreckbar zu erklären, wird zurückgewiesen und es wird festgestellt, dass der genannte Schiedsspruch im Inland nicht anzuerkennen ist.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Gegenstandswert wird auf 1.621.228,41 € festgesetzt.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.