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20 U 261/21•Oberlandesgericht Köln, 2023-04-28, 20 U 261/21
20 U 261/21Tribunale superiore28 apr 2023
Entscheidungsdatum: 2023-04-28
Aktenzeichen: 20 U 261/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0428.20U261.21.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Auf die Berufung der Klägerin gegen das am 27.10.2021 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 26 O 457/20 – wird die angefochtene Entscheidung unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung der Klägerin, soweit diese nicht bereits durch Teilurteile vom 06.05.2022 und 30.09.2022 als unzulässig verworfen bzw. zurückgewiesen worden ist, teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 13.599,22 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.12.2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des landgerichtlichen Verfahrens und des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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