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18 U 193/22•Oberlandesgericht Köln, 2023-03-20, 18 U 193/22
18 U 193/22Tribunale superiore20 mar 2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-20
Aktenzeichen: 18 U 193/22
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0320.18U193.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 20.10.2022 (Az. 12 O 169/22) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird festgesetzt auf 23.224,85 €.
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