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19 U 21/22•Oberlandesgericht Köln, 2023-01-13, 19 U 21/22
Entscheidungsdatum: 2023-01-13
Aktenzeichen: 19 U 21/22
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0113.19U21.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Die Berufung der Beklagten gegen das am 23.02.2022 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn – 12 O 108/20 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages oder Hinterlegung abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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