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6 U 102/22•Oberlandesgericht Köln, 2022-11-25, 6 U 102/22
Entscheidungsdatum: 2022-11-25
Aktenzeichen: 6 U 102/22
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:1125.6U102.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG §5 Abs.1; 8c Abs. 2 Nr.7
I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10.06.2022 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 84 O 34/22 – abgeändert und die Klage abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung iHv 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit iHv 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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