Oberlandesgericht Köln, 2022-10-24, 15 U 87/22

15 U 87/22Tribunale superiore24 ott 2022

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 15 U 87/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-10-24

Aktenzeichen: 15 U 87/22

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:1024.15U87.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Berufungsrücknahme des Klägers hat den Verlust des eingelegten Rechtsmittels zur Folge.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens (§ 516 Abs. 3 ZPO).

Der Streitwert des Rechtsstreits erster Instanz, der gemäß § 32 Abs. 1 RVG auch für die Gebühren der Rechtsanwälte maßgebend ist, wird in Abänderung der Wertfestsetzung im Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 30.03.2022 - 25 O 237/21 - aus den Gründen des Senatsbeschlusses vom 16.09.2022 auf bis zu 4.000 € festgesetzt; das Vorbringen im Schriftsatz vom 22.10.2022 gibt keinen Anlass zu einer abweichenden Beurteilung.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird aus den Gründen des Senatsbeschlusses vom 16.09.2022 auf bis zu 500 € festgesetzt.

Die Festsetzung des Wertes des selbständigen Beweisverfahrens bleibt unberührt. Ob und inwieweit die Verfahrensgebühr des selbständigen Beweisverfahrens auf die erstinstanzliche Verfahrensgebühr anzurechnen ist, hat der Senat nicht zu entscheiden.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.