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20 U 22/22•Oberlandesgericht Köln, 2022-10-21, 20 U 22/22
Entscheidungsdatum: 2022-10-21
Aktenzeichen: 20 U 22/22
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:1021.20U22.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
I.
Auf die Berufung des Klägers wird das am 12. Januar 2022 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 41 O 122/21 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
zum 1. April 2015 um 24,50 Euro
und zum 1. April 2016 um 82,48 Euro
gezahlt hat.
II.
Die Kosten des Verfahrens in erster Instanz tragen der Kläger zu 61 % und die Beklagte zu 39 %; die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 36 % und die Beklagte zu 64 %.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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