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6 U 70/22•Oberlandesgericht Köln, 2022-09-23, 6 U 70/22
Entscheidungsdatum: 2022-09-23
Aktenzeichen: 6 U 70/22
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0923.6U70.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 16.03.2022 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn – 14 O 109/20 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Diese Urteil und das Urteil des Landgerichts Bonn sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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