Oberlandesgericht Köln, 2022-09-09, 6 U 92/22

6 U 92/22Tribunale superiore9 set 2022

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 6 U 92/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-09-09

Aktenzeichen: 6 U 92/22

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0909.6U92.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UWG § 54 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2

Tenor

  • I. Auf die Berufung der Antragstellerin wird das am 18.05.2022 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 84 O 43/22 – teilweise abgeändert und der Antragsgegnerin über das bereits erlassene Verbot gem. Ziff. I 1 hinaus im Wege der einstweiligen Verfügung bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, diese zu vollziehen an ihrer Geschäftsführerin, untersagt,

einen Preisvergleich mit einer UVP durchzuführen, es sei denn der UVP liegt eine aktuelle und ernsthafte Kalkulation als angemessener Verbraucherpreis zugrunde, wenn dies geschieht wie in der Anlage AS 2 und nachfolgend wiedergegeben:

  • II. Soweit sich die Berufung weitergehend auch auf den Erlass des Verfügungsantrags zu Ziff. I 2 bezogen auf die konkrete Verletzungsform wie in der Anlage AS 3 wiedergegeben richtet, wird sie zurückgewiesen.

  • III. Die Kosten des Verfahrens erster Instanz tragen die Antragstellerin zu ¼ und die Antragsgegnerin zu ¾. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

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