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6 U 71/22•Oberlandesgericht Köln, 2022-09-02, 6 U 71/22
Entscheidungsdatum: 2022-09-02
Aktenzeichen: 6 U 71/22
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0902.6U71.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: § 307 Abs. 1 S. 2, § 308 Nr. 4 BGB; § 1 UKlaG
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 08.03.2022, Az. 31 O 56/21 teilweise abgeändert und hinsichtlich der
Verurteilung zur Zahlung von Abmahnkosten (Ziffer II. des Tenors der angefochtenen Entscheidung) unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 214,00 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.05.2021 zu zahlen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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