Oberlandesgericht Köln, 2022-07-21, 18 U 139/21

18 U 139/21Tribunale superiore21 lug 2022

Regest

Die Befugnis zur Feststellung des Zustandekommens eines Beschlusses der Gesellschafter kann durch Mehrheitsbeschluss dem Leiter der Gesllschafterversammlung oder einem Geselllschafter zugewiesen werden..

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 18 U 139/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-07-21

Aktenzeichen: 18 U 139/21

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:0721.18U139.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Normen: § 48 GmbHG

Leitsätze

Die Befugnis zur Feststellung des Zustandekommens eines Beschlusses der Gesellschafter kann durch Mehrheitsbeschluss dem Leiter der Gesllschafterversammlung oder einem Geselllschafter zugewiesen werden..

Tenor

Die Berufungen der Parteien gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 15.07.2021 werden zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufungen werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die jeweils andere Partei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die die Zwangsvollstreckung betreibende Partei zuvor Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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